Aug

23

2021

Neue Corona – Regeln ab 23. August.

Ab Montag (23.8.) gilt eine neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein. Sie regelt unter anderem die Testpflicht für Innenbereiche.
Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 19. September. Mit der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung wird die landesweite Testpflicht umgesetzt

Ab Montag, dürfen demnach nur folgende Personen zum Training eingelassen werden:

  • wenn sie unter 7 Jahre alt sind, oder
  • Schüler ab 7 Jahren, die im Rahmen des schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche gestestet werden oder
  • Volljährige, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel).

Wir sind zur Überprüfung der vorzulegenden Imp- Test- und Genesungsnachweise verpflichtet.