Neue Corona – Regeln ab 23. August.
Ab Montag (23.8.) gilt eine neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein. Sie regelt unter anderem die Testpflicht für Innenbereiche.
Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 19. September. Mit der Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung wird die landesweite Testpflicht umgesetzt
Ab Montag, dürfen demnach nur folgende Personen zum Training eingelassen werden:
- wenn sie unter 7 Jahre alt sind, oder
- Schüler ab 7 Jahren, die im Rahmen des schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche gestestet werden oder
- Volljährige, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel).
Wir sind zur Überprüfung der vorzulegenden Imp- Test- und Genesungsnachweise verpflichtet.